Förderungen
Förderung
Welche Förderung gibt es?
Eine der wichtigsten Änderungen bei der Förderung für Heizungen ist der Wegfall des Förderprogramms KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Damit wird die Anschaffung einer neuen Gas- oder Ölbrennwertheizung nicht mehr gefördert.
Stattdessen werden nun im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zwischen 20 und 45 Prozent für eine neue Heizung gezahlt. Der Fokus liegt dabei auf erneuerbaren Energien, entweder als alleinige Wärmequelle oder in Kombination mit einer Gasheizung.
Die Förderung für Heizungen im Überblick
In Neubauten werden nur Erneuerbare-Energien-Heizsysteme, also Solarthermie-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Für Solarthermie gilt ein Fördersatz von 30 Prozent, bei Biomasse und Wärmepumpe werden 35 Prozent gefördert.
In Bestandsbauten ist dagegen eine Förderung von bis zu 45 Prozent möglich. Als Bestandsbauten gelten jene, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde.
Förderung von Heizungen im Bestand
Für Gasbrennwertheizungen erhalten Sie 20 Prozent Förderung, wenn die Anlage “renewable ready” ist - also innerhalb von zwei Jahren um eine erneuerbare Energiequelle (z. B. Solarthermie) erweitert wird.
Für eine Gas-Hybridheizung in Kombination mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage werden 30 Prozent Förderung gezahlt. Basiert das Heizsystem ausschließlich auf erneuerbaren Energien (“EE-Hybrid” - die Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit Solarthermie), erhalten Sie einen Zuschuss von 35 Prozent.
Ölbrennwertheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Steigen Sie jedoch von Öl auf Gas-Hybrid- oder eine Hybridheizung aus komplett erneuerbaren Energien um, erhöht sich der jeweilige Fördersatz noch einmal um einen Öl-Austauschbonus von +10 Prozent.
